Über die Forschungszulage

Über die Forschungszulage: lesen Sie weiter und entdecken Sie es in diesem Artikel!

In diesem Artikel erzählen wir Ihnen mehr über die Forschungszulage. Tatsache ist, dass Nichtsteuerpflichtige und Steuerpflichtige mit einer Behinderung diese Forschungszulage beantragen können. Die Ausnahme ist natürlich, wenn sie befreit sind. Dann kann natürlich kein Anspruch geltend gemacht werden. Dieser Abzug für die Forschung wird in diesem Artikel ausführlicher erläutert, aber der Schwerpunkt liegt auf www.firstblue.com.

Forschungszulage weiter erläutert

Wie bereits erwähnt, betrifft diese Forschungszulage Nicht-Steuerpflichtige und Steuerpflichtige mit einer Behinderung. Sie können daher die Forschungszulage beantragen, es sei denn, es liegt eine Befreiung vor; in diesem Fall kann kein Anspruch geltend gemacht werden. Der Forschungsfreibetrag steht allen Steuerpflichtigen mit einem Einkommen von

  • Handel
  • Selbstständigkeit
  • Land- und Forstwirtschaft

Es handelt sich also um alle Arten von Steuerzahlern. Und natürlich umfasst die Kategorie der Selbständigkeit viele Arten von Steuerzahlern, das ist sicher. Außerdem ist der Abzug für die Forschung somit unabhängig von der Gewinnsituation möglich. Sie haben also keinen hohen Gewinn erzielt? Dann hat das keine Auswirkungen. Das sind recht flexible Regeln, denn auf diese Weise gibt es auch weniger Druck, einen bestimmten Gewinn zu erzielen. Es gibt auch einige Bedingungen, die wir kurz ansprechen wollen. Um zum Beispiel für die Forschungszulage in Frage zu kommen, muss jemand ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt nach dem folgenden Datum begonnen haben: 1. Januar 2020, Sie müssen also am 2. Januar 2020 damit begonnen haben. Man kann zum Beispiel an die industrielle Forschung denken, aber auch an die Grundlagenforschung. Oder natürlich die experimentelle Entwicklung, all das ist mit eingeschlossen.

Dann werden wir natürlich über FirstBlue sprechen.

FirstBlue Fördermittelberatung ist die internationale Niederlassung der Muttergesellschaft Hezelburcht. Das ist gut zu wissen. Das Unternehmen verfügt über mehr als 25 Jahre Erfahrung und beschäftigt mehr als 100 Fachleute, die die Kunden täglich bei ihren unterschiedlichen Ambitionen unterstützen, seien sie nun innovativ, sozial oder nachhaltig. Die Spezialisten sind in Belgien und Deutschland, aber auch in den Niederlanden tätig. FirstBlue beschäftigt nur Spezialisten, die über einschlägiges Fachwissen verfügen. Sie sprechen also immer die Sprache des Kunden. Das ist wichtig und das ist auch die beste Methode. Ehrgeizig zu sein, das ist es, was sie antreibt. Sie glauben fest an die Fähigkeit ihrer Kunden, gute Leistungen zu erbringen und stets innovativ zu sein.
Die Geschichte reicht bis ins Jahr 1995 zurück. Dann wurde das Unternehmen in Nijmegen als Ein-Mann-Betrieb gegründet. Doch schon bald wurde das Unternehmen zum Marktführer in den Niederlanden, da es in der Folgezeit bis zu fünf Filialen gab. Das Wachstum ging über die Grenzen hinaus. Denn Belgien und Deutschland folgten bald. Ein gutes Zeichen für ein erfolgreiches Unternehmen, nicht wahr? Für eine Beratung würden wir dieses Unternehmen wirklich empfehlen!

Haben Sie noch Fragen zur Forschungszulage oder ist alles klar?

Wir hoffen, dass wir Ihnen in diesem Artikel etwas über die Forschungszulage verdeutlichen konnten. Sie kennen nun die Bedingungen, unter denen die Forschungszulage beantragt werden kann. Es gibt mehrere Kategorien, nämlich Gewerbe, selbständige Erwerbstätigkeit sowie Land- und Forstwirtschaft. Sie haben auch FirstBlue kennengelernt. Haben Sie noch Fragen oder Unklarheiten? Bitte lassen Sie es uns wissen, denn wir beantworten gerne Ihre Fragen. Sehen Sie mehr unter www.firstblue.com!