Musterbericht

Ein Musterbericht stellt lediglich eine Arbeitsgrundlage für die vorgeschriebene Abnahme der Umrüstung nach § 21 StVZO dar. Die Prüfungen sind besonders umfangreich und können nur von besonders befähigten Stellen durchgeführt werden (In den alten Bundesländern durch TÜV-Prüfstellen, in den neuen Bundesländern durch DEKRA-Prüfstellen).